Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Das Prinzip der Chancengleichheit

Prinzip der Chancengleicheit

Beratungshilfe

Grundsätzlich soll jeder, unabhängig von seiner finanziellen Situation, die gleiche Chance haben seine Rechte wahrzunehmen.
Um diese Chancengleichheit zu ermöglichen wurde die Beratungshilfe eingeführt. Sollten Sie sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit staatliche Unterstützung in Form eines „Beratungshilfescheins“ in Anspruch zu nehmen. Mit dem Beratungshilfeschein, können Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen. Für diese Beratung zahlen Sie maximal 15,00 €.

Mit dem Beratungsschein, haben Sie auch die Möglichkeit sich außergerichtlich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ohne dass hierfür weitere Kosten für Sie anfallen. Eine Vertretung vor Gericht ist mithilfe eines Beratungsscheins nicht möglich. Sollte eine Vertretung in einem Prozess erforderlich sein, kann hierfür Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Wer bekommt Beratungshilfe?

Kurz gesagt, jeder der sich zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Rechtsanwalt leisten kann.

Als Bezieher von Sozialhilfeleistungen (ALG I und ALG II), ist Ihre finanzielle Situation bereits belegt, so dass Sie problemlos einen Beratungs-hilfeschein bekommen werden. Aber auch als Berufstätiger können Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben. Die Grenzen für Gewährung von Beratungshilfe liegen nicht so hoch wie Sie annehmen. Auch wenn Ihr Einkommen ausreicht um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, stehen oft keine finanziellen Mittel für einen Rechtsbeistand zur Verfügung. Entscheidend ist, wie viel Sie pro Monat für sich zur Verfügung haben. Hiervon werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Sie können bei der Rechtsantragstelle, des für Sie zuständigen Amtsgerichts kostenlos ausrechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.


Wo bekommt man Beratungshilfe?

Einen Beratungshilfeschein können Sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihrer Heimatstadt beantragen.

Welches Gericht für Sie zuständig ist erfahren Sie über diese Webseite:  https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier.


Wie oft kann ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Sie können die Beratungshilfe so oft in Anspruch nehmen, wie es notwendig ist. Für jede  Angelegenheit wird dabei ein Beratungshilfeschein ausgestellt.
Wenn Sie zum Beispiel ein Problem mit Ihrem Vermieter haben, erhalten Sie hierfür einen Beratungshilfeschein, wenn Sie gleichzeitig ein Problem mit Ihrem Stromanbieter haben bekommen Sie hierfür einen zweiten Beratungshilfeschein. Für jede neue Angelegenheit können Sie einen weiteren Beratungshilfeschein beantragen.
Achtung

Wichtig für Bremen und Hamburg!

Die Beratungshilfe in Form des Beratungshilfescheins gibt es in Bremen und Hamburg NICHT. Hier gibt es eine öffentliche Rechtsberatung.

Prozesskostenhilfe

Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, können Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Diese heißt dann nicht mehr Beratungshilfe, sondern nennt sich Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu ausreichen, die Kosten für die Führung eines Gerichtsprozesses aufzubringen.

Prozesskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlung gewährt werden.

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe werden die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten aus der Staatskasse gezahlt, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts jedoch nicht. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssten Sie die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts selber tragen. Aus diesem Grunde sollten Sie sich bereits im Rahmen der Beratungshilfe einen Rechtsanwalt suchen, der Sie vollständig berät und Ihnen auch die Chancen in einem Gerichtsverfahren benennen kann.

Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie hier.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Das Prinzip der Chancengleichheit

Beratungshilfe

Wer bekommt Beratungshilfe?

Kurz gesagt, jeder der sich zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Rechtsanwalt leisten kann.

Als Bezieher von Sozialhilfeleistungen (ALG I und ALG II), ist Ihre finanzielle Situation bereits belegt, so dass Sie problemlos einen Beratungshilfeschein bekommen werden. Aber auch als Berufstätiger können Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben. Die Grenzen für Gewährung von Beratungshilfe liegen nicht so hoch wie Sie annehmen. Auch wenn Ihr Einkommen ausreicht um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, stehen oft keine finanziellen Mittel für einen Rechtsbeistand zur Verfügung.
Entscheidend ist, wie viel Sie pro Monat für sich zur Verfügung haben. Hiervon werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Sie können bei der Rechtsantragstelle, des für Sie zuständigen Amtsgerichts kostenlos ausrechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.


Wo bekommt man Beratungshilfe?

Einen Beratungshilfeschein können Sie bei der Rechtsantragstelle des Amts-gerichts Ihrer Heimatstadt beantragen.

Welches Gericht für Sie zuständig ist erfahren Sie über diese Webseite:  https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier.


Wie oft kann ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Sie können die Beratungshilfe so oft in Anspruch nehmen, wie es notwendig ist. Für jede  Angelegenheit wird dabei ein Beratungshilfeschein ausgestellt.
Wenn Sie zum Beispiel ein Problem mit Ihrem Vermieter haben, erhalten Sie hierfür einen Beratungshilfeschein, wenn Sie gleichzeitig ein Problem mit Ihrem Stromanbieter haben bekommen Sie hierfür einen zweiten Beratungs-hilfeschein. Für jede neue Angelegenheit können Sie einen weiteren Beratungs-hilfeschein beantragen.

Wichtig für Bremen und Hamburg!

Die Beratungshilfe in Form des Beratungshilfescheins gibt es in Bremen und Hamburg NICHT. Hier gibt es eine öffentliche Rechtsberatung.

Prozesskostenhilfe

Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, können Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Diese heißt dann nicht mehr Beratungshilfe, sondern nennt sich Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe erhalten Sie, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu ausreichen, die Kosten für die Führung eines Gerichtsprozesses aufzubringen.

Prozesskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlung gewährt werden.

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe werden die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten aus der Staatskasse gezahlt, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts jedoch nicht. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssten Sie die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts selber tragen. Aus diesem Grunde sollten Sie sich bereits im Rahmen der Beratungshilfe einen Rechtsanwalt suchen, der Sie vollständig berät und Ihnen auch die Chancen in einem Gerichtsverfahren benennen kann.

Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
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