Wer bekommt Beratungshilfe?
Kurz gesagt, jeder der sich zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Rechtsanwalt leisten kann.
Als Bezieher von Sozialhilfeleistungen (ALG I und ALG II), ist Ihre finanzielle Situation bereits belegt, so dass Sie problemlos einen Beratungshilfeschein bekommen werden. Aber auch als Berufstätiger können Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben. Die Grenzen für Gewährung von Beratungshilfe liegen nicht so hoch wie Sie annehmen. Auch wenn Ihr Einkommen ausreicht um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, stehen oft keine finanziellen Mittel für einen Rechtsbeistand zur Verfügung.
Entscheidend ist, wie viel Sie pro Monat für sich zur Verfügung haben. Hiervon werden bestimmte Freibeträge abgezogen. Sie können bei der Rechtsantragstelle, des für Sie zuständigen Amtsgerichts kostenlos ausrechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Wo bekommt man Beratungshilfe?
Einen Beratungshilfeschein können Sie bei der Rechtsantragstelle des Amts-gerichts Ihrer Heimatstadt beantragen.
Einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie
hier.
Wie oft kann ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen?
Sie können die Beratungshilfe so oft in Anspruch nehmen, wie es notwendig ist. Für jede Angelegenheit wird dabei ein Beratungshilfeschein ausgestellt.
Wenn Sie zum Beispiel ein Problem mit Ihrem Vermieter haben, erhalten Sie hierfür einen Beratungshilfeschein, wenn Sie gleichzeitig ein Problem mit Ihrem Stromanbieter haben bekommen Sie hierfür einen zweiten Beratungs-hilfeschein. Für jede neue Angelegenheit können Sie einen weiteren Beratungs-hilfeschein beantragen.