Viele Verkehrsschilder gelten nur Werktags. Auch hier gilt, Samstag ist ein Werktag. Die Regelungen der Verkehrsschilder gelten und müssen befolgt werden.
Viele Verkehrsschilder gelten nur Werktags. Auch hier gilt, Samstag ist ein Werktag. Die Regelungen der Verkehrsschilder gelten und müssen befolgt werden.
Obwohl der Samstag ein Werktag ist, gelten im Mietrecht Besonderheiten.
Aber Achtung!
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.2.2005 – III ZR 172/04- jedoch entschieden, dass § 193 BGB auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Ein Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass es sich bei der Karenzzeit gar nicht um eine Frist im rechtlichen Sinn handelt. Im Gegensatz zu einer Frist hat die Karenzzeit keinen Anfangszeitpunkt, sondern nur einen Endtermin.
Die Frage, ob ein Samtag, wenn er auf den 3. Tag der Karenzzeit fällt als Werktag anzusehen wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Vorsichtshalber, sollten Sie bei einer Kündigung deshalb den Samstag immer als Werktag mitzählen und sicherstellen dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag unter Einberechnung des Samstages zugeht.